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Markscheidewesen

„Mark“ ist das alte deutsche Wort für Grenze. Das Vermessen (Scheiden im Sinne von Trennen) der Grundstücksgrenzen bezeichnet man als Markscheiden. Hier werden also die Grenzen festgelegt, innerhalb derer in einem Bergwerk abgebaut werden darf.

 

Nach der Verleihung eines Grubenfeldes vom Staat an einen Bergbaubetreiber werden über Tage die Eckpunkte durch „Lochsteine“ festgelegt. Dadurch ergeben sich die Begrenzungslinien der Fläche als sog. Markscheiden. Sie gelten entsprechend unter Tage und müssen genau eingehalten werden. Durch die speziellen Vermessungsverfahren der Markscheider entstehen Karten mit exakter Eintragung der Grubenbaue.

 

Markscheidewesen

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Der Markscheider ist sowohl der Grubenleitung als auch der Bergaufsichtsbehörde
gegenüber verantwortlich. Die Grubenrisse dienen zur Überwachung der Grubensicherheit, zur Klärung von Bergschadensproblemen und zur Kontrolle über die Einhaltung der Grubenfeldgrenzen und nicht zuletzt zur Grubenrettung wie z.B. bei dem „Wunder von Lengede“. Die gezielte Bohrung, die die eingeschlossenen Bergleute in einem Hohlraum erreichte, war nur durch markscheiderische Vorarbeiten möglich.

 

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