Elektrische Grubenlampe
Die Entwicklung der elektrischen Beleuchtung, die 1884 mit der aus einem galvanischen Element gespeisten Bogenlampe auf dem Place de la Concorde in Paris begonnen hatte, wurde für den Bergbau erst interessant und einsatzfähig, nachdem zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt waren: - Die betriebsfähige Gestaltung des Sammlers (Akkumulator): Jede Zelle des Sammlers enthält eine positive Bleiplatte (Bleioxid PbO2) und eine negativ geladene Bleiplatte (Bleischwamm Pb), die durch Separatoren isoliert angeordnet, in verdünnte Schwefelsäure (20%) getaucht sind.
- Die Verbesserung der Edisonschen Kohlefaden-Glühlampe zur Drahtwendel-Glühbirne.
Bereits 1907 gingen elektrische Handlampen in Serie.
Mit dem Verbot der Sicherheitslampe als Mannschaftslampe durch die Bergbehörden (1911) hielt die elektrisch betriebene Lampe Einzug in nahezu alle Gruben.
Wetterlampen wurden nur noch für Aufsichtspersonen zum Ableuchten auf Grubengas oder auf Sauerstoffmangel genehmigt, weil das die elektrischen Lampen nicht leisteten.
Moderne elektrische Kopflampen sind schlagwetter- oder explosionsgeschützt. Sie haben zwei- bzw. dreizellige Nickel-Cadmium-Batterien, deren Füllverschlüsse mit Entgasungsventilen ausgerüstet sind.
Der hochwertige Reflektor und die Zweiwendel-Glühlampe gewährleisten eine optimale Lichtausbeute und gute Lichtverteilung.
Frisch aufgeladen hat sie eine Leuchtbetriebsdauer von ca. 13 Stunden.